BSG - Beschluß vom 24.02.1998
B 2 U 153/97 B
Normen:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1, § 160a Abs. 2 S. 3;

Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren bei mehreren Urteilsbegründungen

BSG, Beschluß vom 24.02.1998 - Aktenzeichen B 2 U 153/97 B

DRsp Nr. 1998/16332

Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren bei mehreren Urteilsbegründungen

1. Eine Nichtzulassungsbeschwerde kann bei einem Urteil, das sich nebeneinander auf mehrere Begründungen stützt, nur dann zur Zulassung der Revision führen, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund vorliegt und formgerecht gerügt wird. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1, § 160a Abs. 2 S. 3;

Gründe:

Die auf eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache sowie eine Abweichung gestützte Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers ist unzulässig. Die dazu gegebene Begründung entspricht nicht der in § 160 Abs 2 und § 160a Abs 2 Satz 3 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) festgelegten Form.