BSG - Beschluss vom 19.12.2016
B 14 AS 107/16 B
Normen:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3;
Vorinstanzen:
LSG Sachsen, vom 24.03.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 2 AS 48/16
SG Leipzig, - Vorinstanzaktenzeichen 23 AS 4596/10

NichtzulassungsbeschwerdeGrundsatzrügeEinstweiliger RechtsschutzVorläufige BewilligungVerletzung rechtlichen Gehörs

BSG, Beschluss vom 19.12.2016 - Aktenzeichen B 14 AS 107/16 B

DRsp Nr. 2017/9545

Nichtzulassungsbeschwerde Grundsatzrüge Einstweiliger Rechtsschutz Vorläufige Bewilligung Verletzung rechtlichen Gehörs

1, Eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ist gegeben, wenn zu erwarten ist, dass die Revisionsentscheidung die Rechtseinheit in ihrem Bestand erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts fördern wird. 2. Daher ist aufzuzeigen, ob und inwieweit zu der aufgeworfenen Frage bereits Rechtsgrundsätze herausgearbeitet sind und in welchem Rahmen noch eine weitere Ausgestaltung, Erweiterung oder Änderung derselben durch das Revisionsgericht zur Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits erforderlich erscheint.