BSG - Beschluss vom 21.12.2016
B 14 AS 110/16 BH
Normen:
SGG § 60;
Vorinstanzen:
LSG Berlin-Brandenburg, vom 02.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 10 AS 1891/15
SG Berlin, - Vorinstanzaktenzeichen 55 AS 8162/11

NichtzulassungsbeschwerdePauschale Ablehnung aller Richter am BSG

BSG, Beschluss vom 21.12.2016 - Aktenzeichen B 14 AS 110/16 BH

DRsp Nr. 2017/9546

Nichtzulassungsbeschwerde Pauschale Ablehnung aller Richter am BSG

1. Die pauschale Ablehnung aller Richter am BSG, die mit einem Antrag auf Bewilligung von PKH für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision befasst sind oder sein werden, ist rechtsmissbräuchlich. 2. Daher ist der Senat nicht gehindert, über ein solches Gesuch unter Mitwirkung der abgelehnten Richter in der üblichen, nach dem Geschäftsverteilungsplan vorgeschriebenen Besetzung zu entscheiden.

Das Gesuch des Antragstellers, alle mit dem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. November 2016 - L 10 AS 1891/15 - befassten Richter am Bundessozialgericht wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, wird als unzulässig verworfen.

Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem bezeichneten Urteil Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.

Normenkette:

SGG § 60;

Gründe: