1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 23. August 2016 -
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
A.
Die Beteiligten streiten um die Freistellung von Schulungskosten, die durch die Teilnahme des gesamten elfköpfigen Betriebsrats und eines Ersatzmitgliedes an einem Seminar zum Thema "Arbeitsschutz - Arbeit menschengerecht gestalten- Öffentlich-rechtliche Pflichten des Arbeitgebers nach Arbeitsschutzgesetzt und Mitbestimmungen" entstanden sind.
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