LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 22.02.2018
5 Sa 438/17
Normen:
BGB § 280 Abs. 1 S. 1; BGB § 252; TVöD § 18 Abs. 6;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 07.09.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 419/17

Obligatorisches Einschätzungsgespräch im Jobcenter über die Leistung des BeschäftigtenKausalität zwischen unterbliebenem Einschätzungsgespräch und Nichterreichung des Leistungsentgelts

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.02.2018 - Aktenzeichen 5 Sa 438/17

DRsp Nr. 2019/10930

Obligatorisches Einschätzungsgespräch im Jobcenter über die Leistung des Beschäftigten Kausalität zwischen unterbliebenem Einschätzungsgespräch und Nichterreichung des Leistungsentgelts

1. Nach § 7 Abs. 6 Satz 3 iVm. der Anlage 1 zur Dienstvereinbarung steht das Einschätzungsgespräch in der Mitte des Beobachtungszeitraums nicht im freien Ermessen des Vorgesetzten, vielmehr ist die Geschäftsführung des Jobcenters für die Einhaltung des Verfahrens verantwortlich. Sie ist durch die Sollvorschrift ("sollen die Vorgesetzten" ein Gespräch führen) gebunden. Sollvorschriften sind im Regelfall rechtlich zwingend und gestatten eine Abweichung nur in atypischen Ausnahmefällen.