LAG Sachsen-Anhalt, vom 06.03.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Sa 684/00
ArbG Halle, vom 07.06.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 5319/99
Öffentlicher Dienst - Altersbedingte anteilmäßige Reduzierung der wöchentlichen Unterrichtsstunden für teilzeitbeschäftigte Lehrer
BAG, Urteil vom 16.01.2003 - Aktenzeichen 6 AZR 222/01
DRsp Nr. 2003/8435
Öffentlicher Dienst - Altersbedingte anteilmäßige Reduzierung der wöchentlichen Unterrichtsstunden für teilzeitbeschäftigte Lehrer
»Eine Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung vollzeitbeschäftigter Lehrer wegen Alters ist teilzeitbeschäftigten Lehrern gleichen Alters anteilig zu gewähren. Eine Pauschalierung dieser Unterrichtsermäßigung bei Teilzeitbeschäftigten muß das Diskriminierungsverbot des § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG beachten.«
Orientierungssätze:1. Die Regelung des § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG zur anteiligen Vergütung für den Bereich der Teilzeitarbeit schafft gegenüber der früheren Regelung des § 2BeschFG 1985 keine neue Rechtslage. Sie kodifiziert lediglich die zu dieser Vorschrift ergangene Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Vergütung Teilzeitbeschäftigter entsprechend der Vergütung eines Vollzeitbeschäftigten.2. Das Gebot der Gleichbehandlung teilzeit- und vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer nach § 4 Abs. 1TzBfG gilt sowohl für einseitige Maßnahmen als auch für vertragliche Vereinbarungen. Es konkretisiert für den Bereich der Teilzeitarbeit den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1GG, der auch von untergesetzlichen Normgebern zu beachten ist.3. Geeignete Gründe, die eine Ungleichbehandlung wegen Teilzeit rechtfertigen können, hat der Arbeitgeber darzulegen
Normenkette:
BeschFG (1985) § 2 Abs. 1 ;
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