BAG - Urteil vom 11.09.2003
6 AZR 424/02
Normen:
BAT § 24 Abs. 1, 3 § 27 Abs. 1, 2 ; BGB § 611 ; ZPO § 554 ;
Fundstellen:
AuR 2004, 164
BAGE 107, 286
BAGReport 2004, 279
BB 2004, 1172
NZA-RR 2004, 332
Vorinstanzen:
LAG München, vom 25.04.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 681/01
ArbG München, vom 30.05.2001 - Vorinstanzaktenzeichen Ca 6253/01

Öffentlicher Dienst - Auslegung § 24 Abs. 3 BAT; Reduzierung der persönlichen Zulage auf Null, wenn die Vergütung der höherwertigen Tätigkeit mit keinen weiteren Zulagen verbunden ist

BAG, Urteil vom 11.09.2003 - Aktenzeichen 6 AZR 424/02

DRsp Nr. 2004/3513

Öffentlicher Dienst - Auslegung § 24 Abs. 3 BAT; Reduzierung der persönlichen Zulage auf Null, wenn die Vergütung der höherwertigen Tätigkeit mit keinen weiteren Zulagen verbunden ist

»Für die Berechnung einer persönlichen Zulage aus Anlass der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit ist nach § 24 Abs. 3 BAT ein Vergleich der Gesamtvergütungen beider Tätigkeiten vorzunehmen. Übersteigt die Gesamtvergütung aus der vertragsgemäß auszuübenden Tätigkeit die der vorübergehend übertragenen höherwertigen Tätigkeit, rechtfertigt das keine Kürzung der vertraglich geschuldeten Vergütung.«

Orientierungssätze: