A.
Die Beteiligten streiten um die Einrichtung einer Einigungsstelle.
Die Arbeitgeberin betreibt in S2xxxxx ein Lager, Fuhrpark und Verwaltung, von wo aus sie insgesamt 61 Verkaufsstellen beliefert und verwaltet. In ihrem Betrieb sind insgesamt 550 Arbeitnehmer beschäftigt.
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