Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 09.06.2017 -
1. Die Beteiligten streiten über die Errichtung einer Einigungsstelle zur Behandlung einer Beschwerde einer Arbeitnehmerin wegen einer ihr erteilten Abmahnung.
Die Beteiligte zu 2) (im Folgenden: Arbeitgeberin) betreibt mit ca. 200 Beschäftigten ein Unternehmen des medizinischen Fachhandels. Der Beteiligte zu 2) ist der für den Standort Berlin gewählte Betriebsrat.
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