Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 23.06.2021 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob der Rechtsstreit durch den im Gütetermin unter Widerrufsvorbehalt abgeschlossene Gerichtsvergleich beendet worden ist oder dieser Vergleich vom Kläger wirksam widerrufen wurde, mit der Folge, dass der Rechtsstreit, der eine Kündigungsschutzklage zum Gegenstand hat, weiter anhängig ist.
Der Kläger hat gegen die Kündigung der Beklagten vom 30.07.2020 mit am 14.08.2020 beim Arbeitsgericht eingegangener Klage Kündigungsschutz begehrt. Die Beklagte beruft sich dabei auf verhaltensbedingte Kündigungsgründe. Der Kläger bestreitet die dazu von der Beklagten in der Berufung vorgetragenen Kündigungsvorwürfe.
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