Die Klägerin, eine Tochtergesellschaft der Deutschen Bundespost Telekom gibt - teilweise in Zusammenarbeit mit privaten Verlegern - die Telefonbücher der Deutschen Bundespost und die Branchentelefonbücher "Gelbe Seiten" heraus. Die Branchentelefonbücher werden an die Fernsprechteilnehmer gebührenfrei ausgegeben; sie werden, wie die Klägerin vorträgt, aus Anzeigeneinnahmen finanziert. Die Geschäftsadressen werden nach den bei der Post vorhandenen Unterlagen über die Telefonanschlüsse zusammengestellt. Die Aufnahme in das örtliche Branchentelefonbuch erfolgt ohne Bestellung und kostenlos. Geschäftsanzeigen größeren Formats werden gegen Entgelt veröffentlicht.
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