LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 18377/91
OLG München - Urteil vom 27.01.1994 (6 U 2685/93) - DRsp Nr. 1998/12870
OLG München, Urteil vom 27.01.1994 - Aktenzeichen 6 U 2685/93
DRsp Nr. 1998/12870
»Macht der Arbeitgeber gegen den ausgeschiedenen Arbeitnehmer Ansprüche auf Abtretung später angemeldeter Schutzrechte geltend, spricht der Beweis des ersten Anscheins für die Entwicklung vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn in der Entwicklungsabteilung des Arbeitgebers, in der sämtliche erforderlichen Hilfsmittel zur Verfügung standen, längere Zeit nicht aufgeklärte Aktivitäten stattfanden, sowie die Anmeldung trotz des Vorhandenseins nur unzureichender Hilfsmittel der ausgeschiedenen Arbeitnehmer bereits kurze Zeit nach dem Ausscheiden erfolgte. Bei dieser Sachlage obliegt es dem Arbeitnehmer, den genauen zeitlichen Ablauf der Entwicklung zu belegen.«
Normenkette:
ArbnErfG §§ 5, 6; PatG § 6 ; ZPO § 286 ;
Vorinstanz: LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 18377/91
Fundstellen
MDR 1995, 283
MittdtschPatAnw 1995, 316
OLGReport-München 1994, 136
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