LAG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 15.10.2013
5 Sa 119/13
Normen:
TzBfG § 8; GG Art. 5 Abs. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Schwerin, vom 11.04.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 1937/12

Orchester; Erster Geiger; Vorspieler; Konzertmeister; Generalmusikdirektor; Teilzeitverlangen - Verringerte Arbeitszeit nach § 8 TzBfG für einen Vorspieler der Ersten Geigen in einem Orchester

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 15.10.2013 - Aktenzeichen 5 Sa 119/13

DRsp Nr. 2014/8912

Orchester; Erster Geiger; Vorspieler; Konzertmeister; Generalmusikdirektor; Teilzeitverlangen - Verringerte Arbeitszeit nach § 8 TzBfG für einen Vorspieler der Ersten Geigen in einem Orchester

Der Wunsch des Generalmusikdirektors die Leitungsfunktionen im Orchester nicht mit Arbeitnehmern in Teilzeit zu besetzen, reicht als betrieblicher Grund, der einer Teilzeitbeschäftigung entgegen steht, auch unter Berücksichtigung der grundgesetzlichen Kunstfreiheit nicht aus.

1. Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

2. Wegen der teilweisen Rücknahme der Klage wird das arbeitsgerichtliche Urteil in der Hauptsache insgesamt aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, der Verringerung der Arbeitszeit des Klägers auf den Umfang von 50 Prozent einer Vollzeitstelle ab Rechtskraft des Urteils zuzustimmen.

3. Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TzBfG § 8; GG Art. 5 Abs. 3;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um den klägerischen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit nach § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).