1. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2. wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 24.04.2012, Aktenzeichen:
2. Die Anträge werden abgewiesen.
3. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über das Bestehen eines Unterlassungsanspruchs des Betriebsrats und Beteiligten zu 1. wegen der Verletzung von Mitbestimmungsrechten.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|