Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer Kündigung und um Weiterbeschäftigung.
Die am 31.03.1959 geborene, verheiratete Klägerin war seit dem 01.01.1989 bei der Beklagten beschäftigt und übte zuletzt die Tätigkeit einer Kreditrevisorin zu einem monatlichen Bruttoentgelt von ca. 4.500,-- Euro aus. Die Klägerin, die keine Kinder hat, ist durch Bescheid des Arbeitsamtes E1 vom 17.01.1997 einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien findet der Bundesangestelltentarifvertrag Anwendung. Die Beklagte beschäftigt regelmäßig mehr als 5 Arbeitnehmer.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|