Der Kläger begehrt, ihm für sein Studium der Rechtswissenschaft an der Bucerius Law School mit dem Abschluss der Ersten Juristischen Staatsprüfung weiterhin Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz zu gewähren, nachdem er bereits den akademischen Grad des "Baccalaureus Legum" (LL.B., englisch: Bachelor of Law) erworben hat.
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