OVG Niedersachsen - Urteil vom 28.06.1993
6 K 3147/91
Normen:
BauGB § 1 Abs. 6 ;
Fundstellen:
MDR 1993, 758
UPR 1993, 400
ZfBR 1993, 308

OVG Niedersachsen - Urteil vom 28.06.1993 (6 K 3147/91) - DRsp Nr. 1998/3136

OVG Niedersachsen, Urteil vom 28.06.1993 - Aktenzeichen 6 K 3147/91

DRsp Nr. 1998/3136

Kein Verstoß gegen das Abwägungsgebot bei Ausweisung eines Gewerbe- und Industriegebiets in der unmittelbaren Umgebung von Wohngrundstücken, die bereits durch immissionsträchtige Betriebe vorbelastet sind und bei denen wegen der Lage mit der künftigen Ausweisung neuer Gewerbeflächen zu rechnen war.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 6 ;

Gründe:

I. Die Antragsteller wenden sich im Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan Nr. 8.7 "Gewerbegebiet ... vom 18. Dezember 1989 in der Fassung vom 17. September 1992. Darin sind für das Gebiet östlich der ... Landstraße (Bundesstraße ...) und nördlich der ...-straße (Kreisstraße ...) Misch-, Gewerbe- und Industriegebiete ausgewiesen. Im Norden grenzt das Plangebiet an den ...-weg und den ...-Kanal, an dessen Nordseite die gemeindliche Kläranlage anschließt. Innerhalb des Plangebiets liegt an der Südseite des ...-wegs ein Müll- und Kompostwerk mit Klärbecken sowie eine Mülldeponie nördlich des Weges ..., die inzwischen saniert wird. Der Südrand des Plangebiets umfaßt die bebauten Grundstücke ...-straße ... . Im Südwestteil finden sich die Häuser ...-straße und ... . Im übrigen wird der Planbereich bisher landwirtschaftlich als Grünland genutzt.