BGH - Urteil vom 10.09.2002
X ZR 199/01
Normen:
ArbEG §§ 9 12 ; BGB § 242 ;
Fundstellen:
BGHReport 2003, 90
DB 2003, 993
GRUR 2003, 237
NZA-RR 2003, 253
wrp 2002, 1448
Vorinstanzen:
OLG Düsseldorf,
LG Düsseldorf,

Ozon; Verwirkung des Anspruch des Arbeitnehmererfinders

BGH, Urteil vom 10.09.2002 - Aktenzeichen X ZR 199/01

DRsp Nr. 2002/16238

"Ozon"; Verwirkung des Anspruch des Arbeitnehmererfinders

»Ist eine Vereinbarung über die Erfindervergütung nicht getroffen und kommt der Arbeitgeber seiner Pflicht zur Vergütungsfestsetzung nicht nach, so stellt das Zuwarten des Arbeitnehmererfinders mit der Geltendmachung des Vergütungsanspruchs für sich allein keinen Umstand dar, der ein schutzwürdiges Vertrauen des Arbeitgebers dahin begründen kann, der Arbeitnehmererfinder werde auch in Zukunft keinen Vergütungsanspruch geltend machen.«

Normenkette:

ArbEG §§ 9 12 ; BGB § 242 ;

Tatbestand: