I. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 18. Februar 2014 - 13 Sa 963/13 - teilweise aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 23. Mai 2013 -
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 394,80 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17. Februar 2012 zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens haben die Klägerin 1/3 und die Beklagte 2/3 zu tragen.
Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
Die weitergehende Revision der Klägerin wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten der Berufung und der Revision haben die Klägerin zu 2/5 und die Beklagte zu 3/5 zu tragen.
Von Rechts wegen!
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