Das Versäumnisurteil vom 12. August 2014 - 3 AZR 849/11 - wird aufgehoben.
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 22. September 2011 - 13 Sa 59/11 - aufgehoben.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 4. November 2010 -
Die Klägerin hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen mit Ausnahme der durch die Säumnis der Beklagten veranlassten Kosten; diese hat die Beklagte zu tragen.
Von Rechts wegen!
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