1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 26. Juni 2012 -
2. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 26. Juni 2012 -
3. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 3. November 2011 -
4. Die Klägerin hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Anrechnung individueller Entgelterhöhungen auf
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