1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 27. März 2014 - 2 Sa 402/12 - wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten um die Frage, ob zwischen ihnen nach zwei Betriebsübergängen in Folge eines Widerspruchs der Klägerin gegen den Übergang ihres Arbeitsverhältnisses im ersten Betriebsübergang ein Arbeitsverhältnis besteht.
Die Klägerin ist seit 1991 bei der Beklagten, einem bundesweit tätigen Telekommunikationsunternehmen, und ihren Rechtsvorgängerinnen beschäftigt. Bei der Beklagten arbeitete sie zuletzt in der Kundenniederlassung Spezial in G.
Der Beschäftigungsbetrieb der Klägerin ging am 1. September 2007 von der Beklagten auf die "V GmbH" (V) über. Darüber war die Klägerin durch ein Unterrichtungsschreiben der V vom 26. Juli 2007 informiert worden. Die Klägerin hat diesem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses zunächst nicht widersprochen und arbeitete nach dem Betriebsübergang für die V.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|