1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. November 2017 - 20 Sa 942/17 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über einen finanziellen Ausgleich für die vom Kläger in den Jahren 2013 bis 2015 über 48 Stunden pro Woche hinaus geleistete Arbeitszeit.
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