Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 12. Mai 2020 (
Der Kläger trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 9108,41 Euro festgesetzt.
I
Der Kläger, der im Bezirk der beklagten Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV) als Chirurg mit der Schwerpunktbezeichnung Viszeralchirurgie und der Zusatzbezeichnung Proktologie zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist, begehrt höheres Honorar für das Quartal 1/2011 in erster Linie unter Berücksichtigung eines höheren qualifikationsbedingten Zusatzvolumens (QZV) für gastroenterologische Leistungen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|