Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 12. Mai 2020 (
Der Kläger trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 15.483,39 Euro festgesetzt.
I
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beklagte dem Kläger im Hinblick auf anzuerkennende Praxisbesonderheiten ein höheres Honorar für das Quartal 1/2010 zu gewähren hat.
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