Das Begehren des Beschwerdeführers, ihm für die beabsichtigte Beschwerde gegen den Beschluss des Thüringer Landessozialgerichts vom 20. August 2020 -
I
Das LSG hat mit Beschluss vom 20.8.2020 auf die Erinnerung des Beschwerdeführers gegen die Anforderung von Gerichtskosten betreffend des Verfahrens L 1 SV 582/19 B die festgesetzten Mahngebühren aufgehoben und die Erinnerung im Übrigen zurückgewiesen.
Der Beschwerdeführer möchte dagegen mit einer Beschwerde zum
II
Das oben genannte Schreiben des Beschwerdeführers ist als Antrag auf Bestellung eines besonderen Vertreters iS des § 72 Abs 1 SGG zur Durchführung eines beabsichtigten Verfahrens der Beschwerde vor dem
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|