Dem Kläger wird Wiedereinsetzung in die Fristen zur Einlegung und zur Begründung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 21. Juni 2018 - L
Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 21. Juni 2018 - L
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
I
Mit Urteil vom 21.6.2018 - L
II
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