Die Verfahren B
Die Beschwerden des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in den Urteilen des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 11. Juli 2019 - L
Außergerichtliche Kosten der Beschwerdeverfahren sind nicht zu erstatten.
I
Im Streit stehen ergänzende Sachleistungen bei einer Minderung des Alg II um mehr als 30 % gemäß § 31a Abs 3 Satz 1 SGB II. Nach den Beschwerdevorbringen hat das
Gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des LSG richten sich die auf Verfahrensrügen (Revisionszulassungsgrund nach § 160 Abs 2 Nr 3 SGG) gestützten Nichtzulassungsbeschwerden des Klägers.
II
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