LAG Düsseldorf - Urteil vom 03.11.2021
4 Sa 178/21
Normen:
RL 96/71/EG Art. 1 Abs. 3 Buchst. c); GRCh Art. 16; ZPO § 138; BGB § 134; KSchG § 1 Abs. 2 S. 1; KSchG § 17; ACMIO-Vertrag v. 25.10.2017;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 15.10.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 4685/20

Parallelentscheidung zu LAG Düsseldorf 4 Sa 177/21 v. 03.11.2021

LAG Düsseldorf, Urteil vom 03.11.2021 - Aktenzeichen 4 Sa 178/21

DRsp Nr. 2022/9598

Parallelentscheidung zu LAG Düsseldorf 4 Sa 177/21 v. 03.11.2021

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 15.12.2021 - 5 Ca 4685/20 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

RL 96/71/EG Art. 1 Abs. 3 Buchst. c); GRCh Art. 16; ZPO § 138; BGB § 134; KSchG § 1 Abs. 2 S. 1; KSchG § 17; ACMIO-Vertrag v. 25.10.2017;

Tatbestand

Die Klägerin und der Beklagte zu 1) streiten über die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses aufgrund betriebsbedingter Kündigung. Mit der Beklagten zu 2) streitet die Klägerin darüber, ob zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis besteht.

Der Beklagte zu 1) ist der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Luftfahrtgesellschaft X. mbH (im Folgenden: Schuldnerin). Die Beklagte zu 2) ist eine Low-Cost-Airline der M. Group mit einer Flotte von aktuell 139 Flugzeugen. Ihr Sitz ist L. und sie beschäftigt ca. 9.000 Mitarbeiter.

Die am 07.05.1985 geborene Klägerin war seit dem 23.01.2014 bei der Schuldnerin beschäftigt, zuletzt als Kapitänin mit Stationierung am Flughafen L. zu einem durchschnittlichen Bruttomonatsverdienst von - nach Angaben der Beklagten zu 1) - EUR 11.591,16 beschäftigt.

1. 2. 3. 4. 5. 6. 1. 2. 3. 4. 5. 6.