LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 10.12.2013
8 Sa 538/13
Normen:
BGB § 613a Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Offenbach, vom 12.03.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 350/12

Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt am Main - 8 Sa 537/13 - v. 10.12.2013

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 10.12.2013 - Aktenzeichen 8 Sa 538/13

DRsp Nr. 2016/5469

Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main - 8 Sa 537/13 - v. 10.12.2013

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 12. März 2013 - 9 Ca 350/12 - wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 613a Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Anwendbarkeit des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (im Folgenden: TVöD) und des Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts seit dem 01. Oktober 2005 (im Folgenden: TVÜ-VKA) auf ihr Arbeitsverhältnis.

Der Kläger, der Mitglied der Gewerkschaft A ist, wurde aufgrund Arbeitsvertrags vom 27. Februar 1978 mit Wirkung zum 16. Februar 1978 vom Kreis B, der Mitglied des kommunalen Arbeitgeberverbands und Träger des C in D sowie des Kreiskrankenhauses in E war, als Hausarbeiter für das C eingesetzt. § 2 des Arbeitsvertrags (Bl. 6 d. A.) lautet wie folgt: