Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte die von der Pensionskasse vorgenommene Reduzierung der Rentenfaktoren durch Zahlung eines Zusatzbeitrages auf das Beitragskonto des Klägers auszugleichen hat.
Der 1972 geborene Kläger ist auf der Grundlage des Arbeitsvertrages vom 16. Juli 2002 (vgl. Anlage K 1 zur Klageschrift, Bl. 6 – 10 d. A.) seit dem 01. August 2002 als Schalterkassierer bei der Beklagten beschäftigt.
Der Arbeitsvertrag enthält u. a. folgende Regelung:
§ 4 Vergütung
... Das Gehalt, Sonderzahlungen und andere Leistungen richten sich nach dem jeweils gültigen Tarifvertrag für das Unternehmen. ...“
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