Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 09. Februar 2017 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe der Anpassung von Versorgungsbezügen zum 01. Juli 2016.
Die Klägerin war in der Zeit vom 01. Dezember 1971 bis zum 31. März 2016, zuletzt in Hamburg, bei einem Unternehmen des B.-Konzerns tätig, deren Rechtsnachfolgerin die Beklagte ist. Seit dem 01. April 2016 bezieht die Klägerin eine Gesamtversorgung auf der Grundlage der Bestimmungen des betrieblichen Versorgungswerkes. Versorgungsschuldnerin ist die Beklagte.
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