Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 27. April 2017 -
Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 27. April 2017 -
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger beginnend mit dem 01. Juli 2017 über den Betrag von € 8.044,76 hinaus jeweils zum 01. eines Monats einen Betrag in Höhe von € 436,20 brutto zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von € 6.678,48 brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszins ab Rechtskraft der Entscheidung zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die zutreffende Höhe der Anpassung klägerischer Betriebsrentenbezüge.
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