Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 07. Oktober 2016 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe der Anpassung von Versorgungsbezügen zum 01. Juli 2015.
Der Kläger war in der Zeit vom 01. April 1974 bis zum 30. September 2003, zuletzt in Hamburg, bei einem Unternehmen des B.-Konzerns tätig, deren Rechtsnachfolgerin die Beklagte ist. Seit dem 01. Oktober 2003 bezieht der Kläger eine Gesamtversorgung auf der Grundlage der Bestimmungen des betrieblichen Versorgungswerkes. Versorgungsschuldnerin ist die Beklagte.
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