Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 10. Januar 2017 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe der Anpassung einer Betriebsrente zu den Stichtagen 01. Juli 2015 und 01. Juli 2016 nach dem BVW.
Der am XX.XXXXXXXXXX 1946 geborene Kläger war vom 01. Mai 1981 bis 30. September 2006 bei einer Rechtsvorgängerin der Beklagten zuletzt in Hamburg beschäftigt.
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