Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 09. November 2016 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger beginnend mit dem 01. Januar 2016 über den Betrag von 368,68 € brutto (der sich aus 89,33 € brutto und 279,35 € brutto zusammensetzt) hinaus jeweils zum 01. eines Monats einen Betrag in Höhe von 7,28 € brutto zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 43,68 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf monatlich jeweils 7,28 € erstmals beginnend am 01. Juli 2015 und letztmals beginnend am 01. Dezember 2015 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe der Anpassung einer Betriebsrente zum Stichtag 01. Juli 2015 nach dem BVW.
Der am XX.XXXXXX 1951 geborene Kläger war vom 01. Januar 1981 bis 30. September 1991 bei einer Rechtsvorgängerin der Beklagten beschäftigt.
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