Auf die Anschlussberufung des Klägers und unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 27. April 2017 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger beginnend mit dem 01. Juli 2017 über den Betrag von 7.648,57 € brutto hinaus jeweils zum Ersten eines Monats einen Betrag in Höhe von 415,13 € brutto zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag von 6.359,16 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Rechtskraft der Entscheidung zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Erhöhung einer Betriebsrente zum 01. Juli 2015 und 01. Juli 2016 sowie - erstmals in der Berufungsinstanz - zum 01. Juli 2017.
Der am XX.XXXXXXXXX 1941 geborene Kläger war seit dem 01. April 1958 bei einer Rechtsvorgängerin der Beklagten beschäftigt, zuletzt als Hauptabteilungsleiter. Das Arbeitsverhältnis der Parteien endete mit Ablauf des 31. Dezember 2000.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|