LAG Köln - Urteil vom 11.06.2021
10 Sa 440/20
Normen:
GG Art. 3; ZPO § 97;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 20.05.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 49/20

Parallelentscheidung zu LAG Köln 10 Sa 748/20 v. 11.06.2021

LAG Köln, Urteil vom 11.06.2021 - Aktenzeichen 10 Sa 440/20

DRsp Nr. 2021/16822

Parallelentscheidung zu LAG Köln 10 Sa 748/20 v. 11.06.2021

Die Nichtberücksichtigung früherer Betriebszugehörigkeiten von Nachwuchsflugzeugführern im Rahmen der Berechnung der Anwartschaft auf Übergangsversorgung gegenüber solchen Beschäftigten ohne vorangegangenes Arbeitsverhältnis verstößt gegen den arbeitsvertraglichen Gleichbehandlungsgrundsatz.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 20.05.2020 - 9 Ca 49/20 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

GG Art. 3; ZPO § 97;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Berechnung des Anspruchs des Klägers auf Übergangsversorgung hinsichtlich der Einbeziehung von Beschäftigungszeiten des Klägers ab dem 01.09.1992 bzw. ab dem 01.07.1994.