LAG Köln - Urteil vom 14.06.2021
2 Sa 988/20
Normen:
TV-BA § 14; TV-BA § 20; ZPO § 97;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 01.07.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 8482/19

Parallelentscheidung zu LAG Köln 2 Sa 562/20 v. 14.06.2021

LAG Köln, Urteil vom 14.06.2021 - Aktenzeichen 2 Sa 988/20

DRsp Nr. 2021/16981

Parallelentscheidung zu LAG Köln 2 Sa 562/20 v. 14.06.2021

Abgrenzung von Funktionsstufen nach dem TV-BA

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 01.07.2020 - 2 Ca 8482/19 - wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TV-BA § 14; TV-BA § 20; ZPO § 97;

Tatbestand

Die Parteien streiten über einen Anspruch der klagenden Partei, ab März 2016 statt der Zulage für die Funktionsstufe 1 des Tarifvertrags für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit (im Folgenden: TV-BA) eine Zulage nach Funktionsstufe 2 dieses Tarifvertrages zu erhalten.

Die klagende Partei ist seit dem 17.03.2014 bei der Beklagten beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien findet kraft arbeitsvertraglicher Bezugnahme der TV-BA sowie die diesen ergänzenden, ändernden und ersetzenden Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung Anwendung. Auf den Wortlaut des Tarifvertrages und der Anl. 1 sowie der Vorbemerkungen und Protokollerklärungen hierzu wird Bezug genommen.

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