Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Osnabrück vom 16.09.2020 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses zu seiner betrieblichen Altersversorgung.
Der Kläger ist seit dem 23.10.2000 als Maschinenbediener bei der Beklagten beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet kraft beiderseitiger Tarifbindung ein Haustarifvertrag der Beklagten vom 15.4.2019 Anwendung, nach dem die einschlägigen, zwischen dem Landesverband Niedersachsen und Bremen der Holz- und Kunststoffverarbeitenden Industrie und der IG Metall abgeschlossenen Tarifverträge anzuwenden sind. Hierzu zählt unter anderem der Tarifvertrag zur Altersversorgung zwischen dem Landesverband Niedersachen und Bremen der holz- und kunststoffverarbeitenden Industrie eV. und der IG-Metall vom 9. Dezember 2008 (TV AV) Anwendung. Dieser lauter auszugsweise:
"§ 2
Grundsätze der Altersversorgung/Anspruch der Arbeitnehmer/innen
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|