Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 14.06.2023 - - wird auf Kosten des Beschwerdeführers zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten im Vorabentscheidungsverfahren über die zutreffende Verfahrensart.
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