Die Parteien streiten über den Umfang der zu leistenden Arbeit.
Der Kläger ist bei der Beklagten im Rettungsdienst beschäftigt. Die Beklagte betreibt in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) den Rettungsdienst im Landkreis A. Gesellschafter sind der Landkreis A, das Deutsche Rote Kreuz (DRK) Kreisverband A e.V. sowie die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Regionalverband O.
Der Kläger leistete in der Vergangenheit im Monat zehn Schichten zu jeweils 24 Stunden. Bezogen auf einen Zeitraum von 26 Wochen betrug die durchschnittliche Arbeitszeit 54 Stunden je Woche.
Der Kläger hat die Auffassung vertreten, die Anordnung von 24-Stunden-Schichten sowie die Arbeitszeit von 54 Stunden je Woche seien unzulässig.
Der Kläger hat - soweit für die Revision von Bedeutung - beantragt
festzustellen, dass er gegenüber der Beklagten nicht verpflichtet ist, mehr als durchschnittlich 48 Wochenstunden Arbeitszeit inkl. Bereitschaftsdienst in Form der Anwesenheit auf der Rettungswache zu verrichten.
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