BSG - Urteil vom 02.07.1996
2 RU 17/95
Normen:
RVO § 1157 Abs. 1 § 725 Abs. 1 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;
Fundstellen:
AuA 1997, 170
BSGE 79, 23
DB 1997, Beil. 6 S. 7
SozR 3-8110 Kap VIII J III Nr. 1 Nr. 1
Vorinstanzen:
SG Lübeck, vom 03.04.1995

Pauschale Altlastverteilung in der gesetzlichen Unfallversicherung für Versicherungsfälle auf dem Gebiet der früheren DDR verfassungsmäßig

BSG, Urteil vom 02.07.1996 - Aktenzeichen 2 RU 17/95

DRsp Nr. 1997/2144

Pauschale Altlastverteilung in der gesetzlichen Unfallversicherung für Versicherungsfälle auf dem Gebiet der früheren DDR verfassungsmäßig

1. Die pauschale Altlastverteilung in der gesetzlichen Unfallversicherung für Versicherungsfälle auf dem Gebiet der früheren DDR ist nicht verfassungswidrig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

RVO § 1157 Abs. 1 § 725 Abs. 1 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten darum, ob die Klägerin verpflichtet ist, den von der Beklagten für die Jahre 1991 und 1992 ermittelten Beitragsanteil zur Deckung von Rentenaltlasten aus dem Gebiet der früheren DDR für Versicherungsfälle aus der Zeit vor dem Jahre 1991 zu übernehmen.

Die Klägerin, ein Unternehmen mit Sitz in Holstein, das ua in Form eines Filialbetriebes Einzelhandel, insbesondere mit Kaffee und Süßwaren, betreibt, ist Mitglied der Beklagten.