Pauschgebühr bei Anhörungsrüge im sozialgerichtlichen Verfahren
LSG Bayern, Urteil vom 07.03.2007 - Aktenzeichen L 1/L 17 B 494/06 U ER C
DRsp Nr. 2008/16855
Pauschgebühr bei Anhörungsrüge im sozialgerichtlichen Verfahren
Da die Anhörungsrüge gemäß § 178aSGG zu einer selbstständigen Streitsache iS des § 184 Abs. 1 S. 1 SGG führt, löst sie die Pflicht zur Zahlung einer weiteren Pauschgebühr aus. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]