LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 13.08.1992
12 Sa 587/92
Fundstellen:
ArbuR 1993, 254
ARST 1993, 173
BB 1993, 1009
Vorinstanzen:
ArbG Darmstadt, vom 14.11.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 173/91

Personalrat: Informationsanspruch bei Kündigungen - Vollständigkeit der Mitteilung des Arbeitgebers

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 13.08.1992 - Aktenzeichen 12 Sa 587/92

DRsp Nr. 2000/2013

Personalrat: Informationsanspruch bei Kündigungen - Vollständigkeit der Mitteilung des Arbeitgebers

1. Die Mitteilung des Ergebnisses der Anhörung des Arbeitnehmers dem gegenüber eine außerordentliche Verdachtskündigung wegen Untreue ausgesprochen werden soll, gehört zur ordnungsgemäßen Begründung der Kündigungsmaßnahme und damit zur ordnungsgemäßen Beteiligung des Personalrats. 2. Kann sich ein Arbeitnehmer, der im Zuge einer beabsichtigten Verdachtskündigung anzuhören ist, wegen von ihm nicht zu vertretender Gründe (hier Intensiv-Krankenhausbehandlung) nicht fristgerecht äußern, so kann diese fehlende Stellungnahmemöglichkeit nicht durch Gewähren einer Auslauffrist für das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber kompensiert werden.

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der vom beklagten Land gegenüber dem Kläger mit Schreiben vor 6.5.1991, dem Kläger am gleichen Tag zugegangen, mit Auslauffrist bis zum 30.6.1991 ausgesprochenen außerordentlichen Kündigung, wegen deren Inhalt auf Bl. 45 d A Bezug genommen ist.

Die Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt erstattete .

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