LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 21.02.1991
12 Sa 598/90
Normen:
HessPersVG § 77 ;
Fundstellen:
ARST 1991, 228
AuR 1992, 222

Personalrat: Mängel der Beschlussfassung - Vertrauensschutz für den Arbeitgeber

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 21.02.1991 - Aktenzeichen 12 Sa 598/90

DRsp Nr. 2001/14591

Personalrat: Mängel der Beschlussfassung - Vertrauensschutz für den Arbeitgeber

1. Bei offensichtlichen Mängeln der Beschlussfassung des Personalrats kann sich der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes nicht auf Vertrauensgesichtspunkte und eine an sich im Interesse der Rechtsklarheit erforderliche Risikosphärenabgrenzung berufen. 2. Vielmehr ergibt sich für ihn aus dem Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit die Verpflichtung, den Personalrat auf solche offensichtlichen formellen Mängel seiner Beschlussfassung (z.B. "Telefonrundspruch"-Beschluss) hinzuweisen.

Normenkette:

HessPersVG § 77 ;
Fundstellen
ARST 1991, 228
AuR 1992, 222