I. Am 17. Oktober 1998 fand zwischen dem Antragsteller und der Beteiligten ein Gespräch statt, in dem auch die Frage angesprochen wurde, ob der für die Spielzeit 1998/1999 bis einschließlich 14. August 1999 zwischen der Sängerin C. und den Bühnen der Landeshauptstadt Kiel abgeschlossene Arbeitsvertrag verlängert werde. Zu diesem Zeitpunkt war bei der Beteiligten noch keine Entscheidung über die Frage einer solchen Verlängerung gefallen.
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