BVerwG - Beschluß vom 29.01.2003
6 P 15.01
Normen:
MBG SH § 51 Abs. 1 S. 1 ; NV Bühne § 61 Abs. 1, 2 S. 1, Abs. 3, 4 ;
Vorinstanzen:
OVG Schleswig-Holstein, vom 05.07.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 12 L 3/01
VG Schleswig - 4.12.2000 - PL 2/00,

Personalvertretungsrecht - Begriff der Maßnahme im personalvertretungsrechtlichen Sinn; Mitbestimmungspflichtigkeit der Nichtverlängerungsmitteilung bei Bühnenmitgliedern

BVerwG, Beschluß vom 29.01.2003 - Aktenzeichen 6 P 15.01

DRsp Nr. 2003/4323

Personalvertretungsrecht - Begriff der Maßnahme im personalvertretungsrechtlichen Sinn; Mitbestimmungspflichtigkeit der Nichtverlängerungsmitteilung bei Bühnenmitgliedern

»Die Mitteilung des Arbeitgebers an ein Solomitglied über die Nichtverlängerung des mit diesem geschlossenen Arbeitsvertrages nach § 61 Abs. 2 Satz 1 des Normalvertrags Bühne ist keine mitbestimmungspflichtige Maßnahme im Sinne von § 51 Abs. 1 Satz 1 MBG SH.«

Normenkette:

MBG SH § 51 Abs. 1 S. 1 ; NV Bühne § 61 Abs. 1, 2 S. 1, Abs. 3, 4 ;

Gründe:

I. Am 17. Oktober 1998 fand zwischen dem Antragsteller und der Beteiligten ein Gespräch statt, in dem auch die Frage angesprochen wurde, ob der für die Spielzeit 1998/1999 bis einschließlich 14. August 1999 zwischen der Sängerin C. und den Bühnen der Landeshauptstadt Kiel abgeschlossene Arbeitsvertrag verlängert werde. Zu diesem Zeitpunkt war bei der Beteiligten noch keine Entscheidung über die Frage einer solchen Verlängerung gefallen.