BVerwG - Beschluß vom 23.08.2007
6 P 7.06
Normen:
HmbPersVG § 86 ;
Fundstellen:
DVBl 2007, 1580
NVwZ-RR 2008, 119
Vorinstanzen:
OVG Hamnburg - 8 Bf 101/06.PVL - 5.7.2006,

Personalvertretungsrecht - Dienstanweisung für Lehrerinnen und Lehrer; Einführung von Präsenztagen; Mitbestimmung des Personalrats

BVerwG, Beschluß vom 23.08.2007 - Aktenzeichen 6 P 7.06

DRsp Nr. 2007/18788

Personalvertretungsrecht - Dienstanweisung für Lehrerinnen und Lehrer; Einführung von Präsenztagen; Mitbestimmung des Personalrats

»Die Regelung über Präsenztage am Ende der Sommerferien in der Dienstanweisung für Lehrerinnen und Lehrer vom 1. März 2005 unterliegt nicht der Mitbestimmung nach § 86 Abs. 1 HmbPersVG

Normenkette:

HmbPersVG § 86 ;

Gründe:

I. Unter dem 1. März 2005 erließ der Beteiligte mit Wirkung vom 1. April 2005 die Dienstanweisung für Lehrerinnen und Lehrer. Durch deren Bestimmungen werden ausweislich ihrer Ziffer 1.1 die Pflichten und Rechte der Lehrerinnen und Lehrer geregelt, soweit sie nicht in Rechtsvorschriften, Arbeitsverträgen und besonderen Anweisungen festgelegt sind. Die Dienstanweisung enthält u.a. folgende Bestimmungen:

"2.3. Arbeitszeit

Die Arbeitszeit ergibt sich aus dem allgemeinen Recht des öffentlichen Dienstes sowie aus der Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrerinnen und Lehrer an staatlichen Schulen. Es bleibt der einzelnen Schule überlassen, in diesem Rahmen die Arbeitszeit im Einzelnen zu regeln, z.B. Fortbildungen oder Konferenzen auch in den Schulferien anzusetzen.