BVerwG - Beschluß vom 20.11.2008
6 P 17.07
Normen:
BlnPersVG § 85 Abs. 1 S. 1 Nr. 10 ;
Fundstellen:
AP LPVG Berlin § 85 Nr. 5
LPVG Berlin § 85 Nr. 5
NZA-RR 2009, 283
Vorinstanzen:
OVG Berlin-Brandenburg, vom 22.02.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 60 PV 20.05
VG Berlin, vom 16.08.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 62 A 7.05

Personalvertretungsrecht - Mitbestimmung bei der Änderung von Entlohnungsgrundsätzen; Streichung von Jahreszuwendung und Urlaubsgeld

BVerwG, Beschluß vom 20.11.2008 - Aktenzeichen 6 P 17.07

DRsp Nr. 2008/24330

Personalvertretungsrecht - Mitbestimmung bei der Änderung von Entlohnungsgrundsätzen; Streichung von Jahreszuwendung und Urlaubsgeld

»Die Entscheidung des Innensenators von Berlin, den ab 1. März 2005 eingestellten Lehrkräften im Angestelltenverhältnis keine Jahreszuwendung und kein Urlaubsgeld zu gewähren, unterlag als Änderung von Entlohnungsgrundsätzen der Mitbestimmung des Hauptpersonalrats.«

Normenkette:

BlnPersVG § 85 Abs. 1 S. 1 Nr. 10 ;

Gründe:

I. Unter dem 18. November 2004 übersandte der Beteiligte dem Antragsteller nachrichtlich den Entwurf eines Rundschreibens zur "Gestaltung der Arbeitsverträge mit Lehrkräften im Angestelltenverhältnis, die nicht unter den Geltungsbereich des Anwendungs-TV Land Berlin fallen". Der Antragsteller erwiderte mit Schreiben vom 29. November 2004, worin er "hinsichtlich der Streichung von Urlaubsgeld und Zuwendung" ein Mitbestimmungsrecht geltend machte. Dem trat der Beteiligte im Schreiben vom 18. Februar 2005 mit der Begründung entgegen, die Entscheidung des Landes Berlin über die Festsetzung der absoluten Höhe der Vergütung, wie sie durch die Streichung der Zuwendung und des Urlaubsgeldes bewirkt werde, sei mitbestimmungsfrei. Zugleich erklärte er das Beteiligungsverfahren für abgeschlossen und gab unter demselben Datum das Rundschreiben I Nr. 10/2005 bekannt. Dieses lautet auszugsweise wie folgt: