BVerwG - Beschluß vom 28.08.2008
6 P 12.07
Normen:
SächsPersVG § 80 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
NZA-RR 2009, 56
ZBR 2008, 430
Vorinstanzen:
OVG Sachsen, vom 22.02.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 9 B 387/06
VG Dresden, vom 17.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 146/05

Personalvertretungsrecht - Mitbestimmung des Personalrats bei der Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit; Bestellung von Lehrkräften an Mittelschulen zu Fachberatern

BVerwG, Beschluß vom 28.08.2008 - Aktenzeichen 6 P 12.07

DRsp Nr. 2008/18652

Personalvertretungsrecht - Mitbestimmung des Personalrats bei der Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit; Bestellung von Lehrkräften an Mittelschulen zu Fachberatern

»Werden Lehrkräfte an Mittelschulen mit der Befähigung für zwei Fächer, deren Eingruppierung sich nach den Sächsischen Lehrer-Richtlinien richtet und die bislang in der Vergütungsgruppe III eingruppiert sind, zu Fachberatern bestellt, so ist dies als Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit mitbestimmungspflichtig.«

Normenkette:

SächsPersVG § 80 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ;

Gründe:

I. Zum 1. August 2004 bestellte der Beteiligte die an Mittelschulen beschäftigten Lehrkräfte S., M., P. und K. zu Fachberatern. Unter Hinweis darauf bat er im September 2004 den Antragsteller um Zustimmung zur Höhergruppierung der Lehrkräfte in Vergütungsgruppe IIa BAT-O. Der Antragsteller verweigerte jeweils seine Zustimmung mit der Begründung, er hätte bereits bei der Fachberaterbestellung im Wege der Mitbestimmung beteiligt werden müssen. Der Beteiligte wertete diesen Einwand als unbeachtlich und sprach im Oktober 2004 die beabsichtigten Höhergruppierungen rückwirkend zum 1. August 2004 aus.